Verlagerungsverfahren
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Verlagerungsverfahren für die Plattformbesteuerung ausgeweitet. Beim Verlagerungsverfahren wird die Einfuhrsteuer nicht an der Grenze abgeführt, sondern im Rahmen der Inlandsteuerdeklaration deklariert, d.h., sie wird in die Inlandsteuerdeklaration "verlagert". Die Einfuhrsteuer kann dabei gleichzeitig als Vorsteuer geltend gemacht werden, wodurch zwar kein Steuervorteil, aber ein Liquiditätsvorteil entstehen kann. In dieser Folge von VAT'S ON erläutern Ralf Imstepf und Florian Regli, wie das Verlagerungsverfahren funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um vom diesem Verfahren Gebrauch zu machen und welche Vor- und Nachteile das Verlagerungsverfahren für Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz hat.